Kassensicherheitsverordnung (DE)
Am 31.3.2021 endet die Übergangsfrist für die Kassensicherheitsverordnung. Danach muss jedes Kassensystem (= jedes System welches Zahlungen erfassen kann) die Transaktionen über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) absichern.
- Anbindung der TSE
- Bereitstellung der Exportdateien im DSFinV-K Format
- Protokollierung sämtlicher Transaktionen
- Anpassung der Bedienungsabläufe an geänderte rechtliche Vorgaben
- Erstellung der rechtlich notwendigen Dokumentationen